Klasse C/CE

Für Die dicken Brummies!

Die Führerscheinklassen C/CE und C1/C1E kannst Du unabhängig von der Berufskraftfahrerausbildung nach BKrFQG erwerben.

Um gewerblich Lastkraftwagen fahren zu dürfen, ist seit dem 10.09.2009 mindestens eine sogenannte „Beschleunigte Grundqualifikation“ notwendig, die vor, während oder nach der Führerscheinausbildung erfolgen kann. Diese schließt mit einer IHK Prüfung ab.

Welche LKW-Klassen gibt es?

Klasse C1

Klasse C1E

Klasse C

Klasse CE

Erläuterungen / Abkürzungen:

  • zGM = zulässige Gesamtmasse
  • bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit Anmerkungen: 1)

Anmerkungen:

  1. Zu den Klassen C und CE: Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer nach Erwerb der Grundqualifikation nach §4, Abs. 1, Nr. 1BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetz) sowie für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf.
  2. Zu den Klassen D1 und D1E: Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf. 
  3. Zu den Klassen D und DE: Die Altersgrenzen unterhalb von 24 Jahren orientieren sich an den detaillierten Vorgaben des BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz)